Einkünfte aus Krypto-Lending unterliegen dem persönlichen Steuersatz
von Benjamin Frantzen
Einkünfte aus dem sogenannten Krypto-Lending mit Bitcoins unterliegen nicht der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern dem individuellen Steuersatz. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.