Einkünfte aus Krypto-Lending unterliegen dem persönlichen Steuersatz

von Benjamin Frantzen

Einkünfte aus dem sogenannten Krypto-Lending mit Bitcoins unterliegen nicht der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, sondern dem individuellen Steuersatz. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

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