Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet viele Unternehmen zur Einrichtung sicherer interner Meldestellen. WIRA Audit unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung – vertraulich, unabhängig und mit einem klar strukturierten Prozess. So schützen Sie Hinweisgeber, minimieren Risiken und stärken Vertrauen im Unternehmen.

Was bedeutet Hinweisgeberschutz?

Hinweisgeberschutz ermöglicht es Mitarbeitenden und Dritten, Gesetzesverstöße oder Missstände sicher und vertraulich zu melden – ohne Angst vor Benachteiligung. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und eine offene Unternehmenskultur zu fördern.

Externe Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion einer externen Meldestelle. Meldungen werden über alle gesetzlich geforderten Meldewege unabhängig, vertraulich und gesetzeskonform entgegengenommen, dokumentiert und bearbeitet.

Rechtssichere Prozesse & Dokumentation

Wir stellen sicher, dass alle Prozesse den Anforderungen des HinSchG entsprechen – inklusive Fristen, Datenschutz und revisionssicherer Dokumentation.

Objektive Prüfung & Handlungsempfehlungen

Eingehende Hinweise werden strukturiert und innerhalb der gesetzlichen Fristen geprüft. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der internen Aufklärung und geben klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Beratung & Implementierung interner Meldesysteme

Alternativ oder ergänzend beraten wir Sie beim Aufbau interner Hinweisgebersysteme – technisch, organisatorisch und rechtlich.

Ihr Mehrwert bei WIRA

Rechtssicher

Einrichtung und Betrieb einer vertraulichen, anwaltlichen Meldestelle mit vier Meldekanälen, betreut durch einen Vertrauensanwalt.

Fristgerecht

Fristgerechte anwaltliche Korrespondenz mit Hinweisgebenden im gesetzlich geforderten Umfang.

Vertraulich

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung als Ombudspersonen garantieren höchste Vertraulichkeit und juristischer Kompetenz.

Compliant

Erfüllung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und Bereitstellung aller erforderlichen Nachweise für Ihren Code of Conduct und Ihre Zertifizierungen u. a. nach ISO27001, TISAX, CSRD.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Partner als Ombudsstellen und Berufsgeheimnisträger.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie EU-RL 2019/1937, besser bekannt als die Whistleblower-Richtlinie, verpflichten sich die europäischen Mitgliedsstaaten dazu, Whistleblower zu schützen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Personen zu schützen, die Informationen über Verstöße gegen das Strafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie andere Gesetze, Rechtsverordnungen und Vorschriften des Bundes und der Länder erhalten und diese melden möchten.

Abhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten sind Unternehmen verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten und zu betreiben, um empfindliche Bußgelder und Reputationsverluste zu vermeiden. Mit dem Auslaufen der Übergangsfristen betrifft diese Verpflichtung seit Dezember 2023 nunmehr alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Hierbei sind die folgenden Mindeststandards einzuhalten:

  1. Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers muss sichergestellt sein
  2. Gewährleistung der dauerhaften Verfügbarkeit der Meldung unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsanforderungen
  3. Nachweis der erforderlichen Fachkompetenz und Unabhängigkeit der mit der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen beauftragten Personen
  4. Bereitstellung anonymer und personalisierter Meldewege für Hinweisgeber
  5. Durchführung einer persönlichen Zusammenkunft auf Wunsch des Hinweisgebenden
  6. Eingangsbestätigung einer Meldung unter Wahrung der gesetzlichen Fristen
  7. Rechtlichte Prüfung und Bewertung der gemeldeten Verstöße
  8. Durchführung, Dokumentation und Einleitung aller Untersuchungen und entsprechenden Folgemaßnahmen
  9. Gegebenenfalls Weiterleitung des Verfahrens an eine zuständige Behörde oder Abschluss des Verfahrens

Die WIRA AG unterstützt Sie gemeinsam mit ihren Partnerkanzleien bei der Umsetzung der Richtlinie unter Berücksichtigung aller Mindeststandards. Hierzu zählen neben der Bereitstellung unterschiedlicher Meldekanäle, insbesondere die frist- und sachgerechte Bearbeitung aller eingehenden Meldungen bei gleichzeitiger Sicherstellung absoluter Vertraulichkeit.

Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg Ihrer ersten transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen sinnvolle Prozesse, um eine effiziente Erstellung auch von Folgeberichten zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Hinweisgeberschutz?

Hinweisgeberschutz dient dazu, Personen zu schützen, die auf Missstände, Gesetzesverstöße oder internes Fehlverhalten in Unternehmen hinweisen. Ziel ist es, sichere Meldewege zu schaffen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu bewahren.

Welche Unternehmen sind vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft insbesondere Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl. Je nach Unternehmensgröße bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Einrichtung interner Meldestellen und definierter Prozesse für den Umgang mit Hinweisen.

Wie unterstützt WIRA beim Hinweisgeberschutz?

Wir unterstützen Unternehmen bei der Einrichtung rechtssicherer Hinweisgebersysteme, der Entwicklung interner Prozesse sowie der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Dabei achten wir auf Datenschutz, Vertraulichkeit und praktikable Lösungen.

Warum ist ein internes Hinweisgebersystem wichtig?

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem hilft Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu vermeiden und Compliance-Vorgaben einzuhalten. Gleichzeitig stärkt es das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern.

Können Hinweise anonym abgegeben werden?

Ja. Moderne Hinweisgebersysteme ermöglichen auf Wunsch auch anonyme Meldungen. Dadurch wird die Hemmschwelle gesenkt, mögliche Verstöße sicher und vertraulich zu melden.

Welche Vorteile bietet ein professioneller Hinweisgeberschutz?

Ein professioneller Hinweisgeberschutz verbessert die Compliance-Strukturen im Unternehmen, reduziert rechtliche Risiken und unterstützt eine offene und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur.

Im Verbund

Die WIRA AG ist Teil der AGN International. Eine Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern.