Unbeschränkter Betriebs­ausgaben­abzug von Sponsoren­geldern

von Benjamin Frantzen

Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor das Recht einräumt, auf die Sponsoringmaßnahme werblich und öffentlichkeitswirksam hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen Betriebsausgaben und keine Spenden vor.

Zurück zum Newsroom

Im Verbund

Die WIRA AG ist Teil der AGN International. Eine Kooperation von unabhängigen Beratern aus mehr als 90 Ländern.